Corona Maßnahmen

Maßnahmen zur Eindämmung der Ansteckungsgefahr an der vhs:
Stand: 30.11.2022
Hier finden Sie alle Informationen rund um Maßnahmen zur Eindämmung von Corona. Seit dem 03.04.2022 wurden die Einschränkungen zum Besuch von vhs-Angeboten weitestgehend aufgehoben. Das bedeutet, dass aktuell kein 3G-Nachweis mehr erforderlich ist. Auch die Maskenpflicht ist entfallen. Wer freiwillig zum eigenen Schutz aber eine Maske tragen möchte, darf dies natürlich gerne weiterhin tun. Am 15.11.2022 wurde die Absonderungspflicht für positiv auf das Corona-Virus getestete Personen aufgehoben. Positiv getestete Personen können das Haus verlassen, wenn sie eine Maske (medizinisch oder FFP2) tragen. Wir bitten Sie trotzdem dringend darum bei Krankheitssymptomen oder einem positiven Coronatest auf den Besuch von Präsenzveranstaltungen zu verzichten.
Die aktuellen Informationen zu Corona-Verordnungen des Landes-Baden-Württemberg finden Sie hier:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona
Wenn Sie Fragen, Bedenken oder Hinweise haben, rufen Sie uns gerne an.