FAQ - Frequently asked questions - häufige Fragen zum Integrationskurs

Allgemein

  • Muss ich einen Einstufungstest machen?

A: Ja, die Einstufungstests sind vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vorgeschrieben.

  • Ich habe bereits ein A1-Zertifikat erworben. Muss ich trotzdem ein Einstufungstest machen?

A: Ja, auch hier müssen Sie zuerst einen Einstufungstest machen.

  • Ich muss so schnell wie möglich mit dem Integrationskurs fertig werden. Was ist Ihr schnellster Kurs?

A: Alle unsere Kurse umfassen die selbe Stundenanzahl. Generell gilt: je mehr Tage Sie Unterricht in der Woche haben, desto schneller sind Sie fertig.

  • Wie lange dauert ein Integrationskurs?

A: Der Allgemeine Integrationskurs umfasst 600 Unterrichtseinheiten Sprachkurs und 100 Unterrichtseinheiten Orientierungskurs.

  • Muss ich mich auf den Einstufungstest vorbereiten und wie lange dauert der Test?

A: Sie müssen sich nicht auf den Test vorbereiten. Der Test dauert ca. eine Stunde.

  • Bekomme ich ein Zertifikat nach dem Einstufungstest?

A: Nein, es gibt kein Zertifikat nach dem Einstufungstest.

  • Gilt der Einstufungstest als offizieller Sprachnachweis?

A: Nein, dies ist kein offizieller Sprachnachweis, sondern dient nur dazu den richtigen Kurs für Sie zu finden.

  • An wie vielen Tagen in der Woche habe ich Unterricht?

A: Die Vormittagskurse finden meistens 4-5 Mal die Woche statt und die Abendkurse 3 Mal die Woche.

  • Kann ich auch höher einsteigen oder muss ich den Integrationskurs von vorne machen?

A: Falls Sie bei dem Einstufungstest ein höheres Sprachniveau als Ergebnis haben, müssen Sie nicht von vorne beginnen.

  • Das Amt hat mich verpflichtet / berechtigt einen Integrationskurs zu machen. Muss ich den Integrationskurs selbst zahlen?

A: Bei einer Verpflichtung / Berechtigung zahlt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Hälfte Ihrer Kursgebühren. Die andere Hälfte in Höhe von 229 Euro pro 100 Unterrichtseinheiten müssen Sie selbst bezahlen. Für Empfänger von SGB II oder SGB XII Leistungen oder Sozialhilfe-Empfänger (z. B. Wohngeld) besteht die Möglichkeit eine Kostenbefreiung beim Bundesamt zu beantragen. Wir sind bei der Antragsstellung gerne behilflich.

  • Ich komme aus der EU. Kann ich auch einen Integrationskurs machen?

A: Ja. Sie können (mit uns) einen Antrag auf eine Zulassung für einen Integrationskurs beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge stellen. Bei Genehmigung des Antrags zahlt das Bundesamt die Hälfte Ihrer Kursgebühren.

  • Wer zahlt meine Fahrtkosten?

A: Falls Sie nicht kostenbefreit sind, müssen Sie für Ihre Fahrtkosten selbst aufkommen. Bei einer Kostenbefreiung können Sie mit uns einen Antrag auf Fahrkostenzuschuss stellen, wenn Sie weiter als 3 km (Fußweg) vom Kursort entfernt wohnen.

  • Um wie viel Uhr finden die Integrationskurse statt?

A: Die Integrationskurse finden am Vormittag zwischen 08:15 – 12:15 Uhr oder am Abend zwischen 17:15 – 21:15 Uhr statt.

  • Gibt es Nachmittagskurse oder Kurse am Wochenende?

A: Nein, an der Volkshochschule Wangen gibt es keine Nachmittags- oder Wochenendkurse.

  • Ich arbeite im Schichtbetrieb. Kann ich zwischen einem Abend- oder Vormittagskurs je nach Schichtplan wechseln?

A: Nein, das ist leider nicht möglich. Die Kurse finden entweder am Vormittag oder am Abend statt und laufen nicht parallel. Ein Wechsel zwischen verschiedenen Kursen ist daher nicht möglich.

  • Muss ich auch die Kursgebühr zahlen, wenn ich nicht regelmäßig teilnehmen kann oder zu dem Integrationskurs nicht komme / ihn abbreche?

A: Ja, da Sie sich verbindlich für diesen Kurs angemeldet haben und den Kursplatz somit in Anspruch genommen haben. Falls Sie doch nicht zu dem Kurs erscheinen können, müssen Sie sich vor Kursbeginn bei uns offiziell abmelden. Eine Abmeldung / Abbruch von einem laufenden Kurs muss jeweils vor Beginn des nächsten Moduls/Kursabschnittes bei der vhs erfolgen.

Während dem Kurs

  • Muss ich mich für jedes Modul neu anmelden?

A: Nein, sie werden automatisch weitergemeldet. Sie müssen sich nur melden, wenn Sie mit dem Kurs aufhören möchten.

  • Brauche ich ein Buch?

A: Ja. Das Kursbuch wird im Unterricht von Ihrem Lehrer / Ihrer Lehrerin bekannt gegeben. Die Kosten für das Kursbuch müssen Sie selbst tragen.

  • Ich bin krank. Was mache ich?

A: Falls Sie länger als zwei Tage krank sind, brauchen Sie ein Attest von Ihrem Arzt, dass Sie krank sind. Ansonsten reichen Sie bitte schriftlich eine Entschuldigung bei uns ein.

  • Ist es wichtig sich krank zu melden?

A: Ja, das wirkt sich auf Ihre Fehlzeiten beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge aus. Bei zu vielen unentschuldigten Fehltagen kann es zu Konsequenzen kommen. Im schlimmsten Fall können Sie den Kurs nicht weiterführen.

  • Ich möchte nicht mehr an meinem Integrationskurs teilnehmen. Was mache ich?

A: Sie sind für das laufende Modul bereits beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gemeldet. Falls Sie danach aufhören wollen, müssen Sie sich bei uns in der Geschäftsstelle schriftlich abmelden.

  • Ich muss umziehen. Was mache ich?

A: Sie müssen sich bei uns vom Kurs abmelden und Sie bekommen von uns Ihre Unterlagen für den nächsten Sprachkursträger zurück, damit Sie den Kurs bei einem andere Träger fortführen können.

  • Ich bin kostenbefreit und bekomme einen Fahrkostenzuschuss. Wann bekomme ich mein Geld?

A: Sie bekommen das Geld jeweils nach Beendigung eines Moduls nachdem das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mit der Abrechnung fertig ist. Die Abrechnung erfolgt ca. vier Wochen nach dem jeweiligen Modulende.

Nach dem Kurs / Prüfungen

  • Ich bin krank und kann nicht an der Prüfung teilnehmen. Was mache ich?

A: Sie brauchen ein Attest vom Arzt und müssen sich bei uns in der Geschäftsstelle krankmelden.

  • Was passiert nach den Prüfungen?

A: Wenn Sie beide Prüfungen erfolgreich bestanden haben, bekommen Sie das „Zertifikat Integrationskurs“ vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Dieses wird Ihnen persönlich zugeschickt und wir bekommen keine Kopie des Zertifikats.

  • Ich habe beide Prüfungen erfolgreich bestanden, aber kein Zertifikat bekommen. Was kann ich tun?

A: Die Ausstellung des Zertifikats kann drei bis vier Monate dauern. Wenn Sie nach dieser Zeit immer noch kein Zertifikat erhalten haben, können Sie sich gerne an uns wenden.

  • Ich habe den Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ – B1) nicht bestanden, aber den Test „Leben in Deutschland“. Was muss ich tun?

A: Sie können einen Antrag auf  Wiederholerstunden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge stellen, um nochmals 300 Unterrichtseinheiten zu bekommen. Nach diesen Stunden können Sie den Deutsch-Test für Zuwanderer (B1) kostenlos wiederholen.

  • Wo finde ich den Antrag für die Wiederholerstunden?

A: Für die Antragsstellung können Sie zu uns in die Volkshochschule kommen. Wir helfen Ihnen gerne dabei.

  • Ich habe den Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ- B1) bestanden. Warum bekomme ich kein „Zertifikat Integrationskurs“?

A: Sie müssen den Test „Leben in Deutschland“ ebenfalls machen und auch bestehen. Vorher wird Ihnen das Zertifikat nicht ausgestellt.

Prüfung – Allgemeines

  • Was bedeutet „längere Wartezeiten“?

A: Es kann durchaus sein, dass Sie mehrere Monate auf einen Platz warten müssen. Dies hängt von vielen Faktoren ab, wie beispielsweise dem Nachfragezeitpunkt und bereits vorhandenen Anmeldungen.

  • Finden der „Deutsch-Test für Zuwanderer“ und die Prüfung „Leben in Deutschland“ immer zusammen statt?

Nein, die Prüfungen finden nicht am gleichen Tag statt. Zwischen den Prüfungen können oftmals bis zu zwei Monate liegen.

  • Was ist, wenn ich kein gültiges Ausweisdokument besitze?

Sie können nur mit einem gültigen Ausweisdokument an den Prüfungen teilnehmen. Bitte fragen Sie bei der entsprechenden zuständigen Stelle nach.

Prüfungen – LID und DTZ

  • Muss ich die Gebühr im Voraus bezahlen?

Ja, wenn Sie als externe Person an der Prüfung teilnehmen möchten, müssen Sie die Prüfungsgebühr bereits bei der Anmeldung entrichten.

  • Gibt es eine Ermäßigung bei den Gebühren?

Nein, die Prüfung kann nicht ermäßigt werden.